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Stasi-Unterlagen-Archiv im Bundesarchiv

Thema: Aufarbeiten und Erinnern

Die Akten des Staatssicherheitsdienstes belegen eindringlich die rechtsstaatswidrigen Überwachungs- und Verfolgungsmethoden des SED-Regimes. Seit 2021 gehört das Stasi-Unterlagen-Archiv zum Bundesarchiv.

Mann liest in Stasi-Akte

Die Stasi-Akten können weiterhin nach den besonderen Zugangsregelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes eingesehen werden.

Mit der Besetzung der Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (MfS) im Winter 1989/1990 beendeten mutige Bürgerinnen und Bürger die weitere Vernichtung der Stasi-Unterlagen durch das MfS.

Die Akten dokumentieren, wie der Staatssicherheitsdienst Bürgerinnen und Bürger ausspähte, verfolgte und oftmals schweren Repressionen aussetzte. Sie sind zugleich eine wesentliche Grundlage zur umfassenden Erforschung der DDR-Geschichte und des SED-Unrechts und können zur Aufklärung des persönlichen Schicksals Betroffener beitragen.

Mit der Schaffung des Amtes des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wurden sie erstmals auf rechtsstaatlicher Grundlage zugänglich.

Dauerhafte Sicherung der Akten im Bundesarchiv

Zur langfristigen Sicherung der Stasi-Unterlagen ist das Stasi-Unterlagen-Archiv am 17. Juni 2021 in die organisatorische Verantwortung des Bundesarchivs eingegliedert worden.

Es umfasst circa 111 Kilometer Stasi-Akten sowie eine Vielzahl von Foto-, Film- und Tondokumenten. Diese sind an den bisherigen Standorten in Berlin und den ostdeutschen Ländern, insbesondere den ehemaligen Außenstellen des früheren BStU, weiterhin zugänglich.

Privatpersonen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Medienvertreterinnen und -vertreter können hier Akten einsehen. Aufgrund der Entstehungsgeschichte als Aktenbestände der Geheimpolizei einer Diktatur gelten für den Zugang zu den Stasi-Unterlagen allerdings weiterhin die besonderen Zugangsregelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

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