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Deutscher Filmförderfonds

Thema: Wirtschaftliche Filmförderung

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) zielt darauf, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland zu verbessern. Er sichert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und hilft, diese weiter auszubauen. Dazu kommen nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Deutschland, die weitere volkswirtschaftliche Effekte auslösen.

Mit dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) setzt der Bund Anreize für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland. Seit dem Start des DFFF im Januar 2007 bis Ende 2023 sind Zuschüsse für 1.809 Filme in Höhe von insgesamt rund 1,12 Milliarden Euro bewilligt worden.

DFFF sorgt für Folgeinvestitionen

Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder für Folgeinvestitionen in Höhe von rund 6,35 Milliarden Euro bei der Herstellung von Filmen.

Der DFFF I wurde 2017 um eine zweite Säule für Großproduktionen ergänzt den sogenannten DFFF II. Dieser setzt weitere Anreize für große internationale Aufträge an deutsche Produktionsdienstleistungsunternehmen. Das stärkt die deutschen Produktionsstandorte und trägt dazu bei, sie wettbewerbsfähig zu halten. Die Erhaltung hochqualifizierter Produktionsstätten entfaltet zudem wirtschaftliche Hebelwirkungen.

DFFF I

Geförderte Projekte

  • Zuwendungen für programmfüllende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme

Einstiegsschwelle

  • Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 1 Million Euro
  • Animationsfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 2 Millionen Euro
  • Dokumentarfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 200.000 Euro

Förderung

  • 20 bis 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten
  • Höchstfördersumme 4 Millionen Euro

Antragsberechtigung

  • Produktionsunternehmen

Antragstellung

  • Keine Antragstermine, Einreichung laufend möglich
  • Kumulierbar mit allen Förderungen

DFFF II

Geförderte Projekte

  • Zuwendungen für Produktionsdienstleistungen zur Herstellung eines programmfüllenden Spiel- oder Animationsfilms

Einstiegsschwelle

  • Projekte mit deutschen Herstellungskosten von 8 Millionen Euro und Gesamtherstellungskosten von 20 Millionen Euro (bei animierten Filmen: 2 Millionen Euro)

Förderung

  • 25 Prozent der deutschen Herstellungskosten
  • Höchstfördersumme 25 Millionen Euro

Antragsberechtigung

  • Produktionsdienstleistungsunternehmen

Antragstellung

  • Keine Antragstermine, Einreichung laufend möglich
  • Nicht kumulierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt

Mit der zum 1. März 2023 in Kraft getretenen Richtlinie werden die gemeinsam von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Filmförderungsanstalt, den Filmförderungen der Länder sowie dem Arbeitskreis Green Shooting entwickelten bundesweit einheitlichen ökologischen Standards beim DFFF eingeführt.

Richtlinie Deutscher Filmförderfonds (DFFF) (PDF, 854KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Weitere Informationen zum Deutschen Filmförderfonds finden Sie auf der Webseite der Filmförderungsanstalt.

Stand: Mittwoch, 24. April 2024

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