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Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht

Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen

Bürgerschaftliches Engagement ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Mit ihrer Tätigkeit leisten gemeinnützige Vereine und Stiftungen einen entscheidenden Beitrag zum Gemeinwohl. BKM setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass die Interessen von gemeinnützigen Kultur- und Medieneinrichtungen im Gemeinnützigkeitsrecht angemessen berücksichtigt werden.

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird seit 2021 erheblich entbürokratisiert und digitalisierbarer ausgestaltet, Vereine und Ehrenamtliche werden gestärkt. Denn gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der Einsatz für Andere ist.

Vereinfachung des Stiftungsrechts

Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wird das Recht der Stiftungen des bürgerlichen Rechts stärker vereinheitlicht und im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt. Damit gilt nun für alle Stiftungen dasselbe Stiftungszivilrecht. Das Gesetz trat zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Durch eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung sollen freiwillige Rückgaben von unrechtmäßig entzogenem Kulturgut erleichtert werden. Dies kann insbesondere NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter betreffen, aber auch Kulturgüter, die in der SBZ/DDR entzogen worden sind, oder Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. 

Der Gesetzentwurf basierte auf Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Stiftungsrecht, an der die BKM kontinuierlich teilgenommen hat.

Stand: Montag, 23. Oktober 2023

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