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Roth: Klare rechtliche Leitlinien

Thema: Gutachten zu den grundrechtlichen Grenzen staatlicher Kulturförderung

Dienstag, 24. Januar 2023

Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers hat im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ein Gutachten zu den grundrechtlichen Grenzen und Schutzgeboten staatlicher Kulturförderung erstellt. Kulturstaatsministerin Roth dankte Möllers für das fundierte und sorgfältig abwägende Gutachten. Er habe dort „klare rechtliche Leitlinien formuliert zum Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und anderen Rechtsgütern.“

Porträt Claudia Roth in ihrem Büro im Bundeskanzleramt

Kulturstaatsministerin Roth: „Die Kunstfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut.“

Mit ihrer Behörde habe sie das Rechtsgutachten insbesondere in Bezug auf künftige staatliche Förderungen im Kulturbereich und das eigene Verwaltungshandeln ausgewertet, erklärte Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Stellungnahme zur Veröffentlichung des Rechtsgutachtens „Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung“ des Staatsrechtlers Christoph Möllers. 

Zum Download
Rechtsgutachten „Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung“ von Christoph Möllers (PDF, 482KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

„Das Gutachten beschreibt klar und deutlich die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Kulturpolitik im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und anderen Rechtsgütern. Es macht deutlich, wo staatliche Kulturpolitik eingreifen kann und darf und wo sie sich zurückhalten muss“, sagte Roth. Ein wichtiger Punkt in diesem Gutachten sei, dass es grundrechtlich kategorisch ausgeschlossen sei, künstlerische Programme einer staatlichen Vorab-Kontrolle zu unterwerfen, so die Staatsministerin.

„Von besonderer Bedeutung sind für die Kulturverwaltung

  • die von Möllers formulierten verfassungsrechtlichen Pflichten im Bereich öffentlicher Kunstförderung,
  • seine Ausführungen zur Verantwortung der Kulturschaffenden gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit,
  • der Hinweis auf die Pflicht, Kunstwerke in ihrer Vielschichtigkeit zu bewerten, 
  • seine Ausführungen zum Zensur-Verbot des Staates, 
  • seine Schlussfolgerungen zu den verschiedenen Aufgabensphären zwischen künstlerischer und administrativer Ebene in den Leitungen von öffentlich geförderten Kultureinrichtungen“, sagte Roth weiter.

Kampf gegen Antisemitismus bleibt zentrale Aufgabe

„Ich möchte Herrn Prof. Möllers ausdrücklich für das fundierte und sorgfältig abwägende Gutachten danken. Er hat dort klare rechtliche Leitlinien formuliert zum Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und anderen Rechtsgütern. Die Kunstfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut, das hat Prof. Möllers in aller Deutlichkeit herausgestellt. Sie ist aber mit anderen grundrechtlich geschützten Gütern abzuwägen und ihre Inanspruchnahme muss sich öffentlicher Kritik stellen. Der hohe Wert der Kunstfreiheit enthebt uns in der Politik, in Bezug auf den Staat und die Gesellschaft niemals von der Verpflichtung, mit allen Kräften gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen. Der Kampf gegen Antisemitismus in all seinen Formen ist und bleibt zentrale Aufgabe der Bundesregierung“, betont die Staatsministerin.

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