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Investitionsprogramm Industriekultur

Thema: Denkmalschutz

Mit dem „Investitionsprogramm Industriekultur“ setzt sich die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien dafür ein, herausragende Industriegebäude und -anlagen zu erhalten und zu lebendigen Kulturdenkmälern umzugestalten.

Mit dem 2020 in Kraft getretenen Investitionsgesetz Kohleregionen möchte die Bundesregierung die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abmildern. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat vor diesem Hintergrund ein Förderprogramm aufgelegt. Das Programm wird in enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern umgesetzt.

Gefördert werden investive Maßnahmen, die dazu dienen, herausragende Industriegebäude und -anlagen zu sichern, zu sanieren und zu restaurieren, aber auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit zu modernisieren. Damit will der Bund zu einer erfolgreichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung in den Kohleregionen beitragen. Aktuell findet in den betreffenden Braunkohlerevieren eine umfassende Bestandserfassung der Zeugnisse der Kulturgeschichte des Industriezeitalters statt. Sie wird von den jeweiligen Landesdenkmalämtern durchgeführt und soll 2023 abgeschlossen werden.

Anträge für das Investitionsprogramm Industriekultur können in den betreffenden Ländern gestellt werden. Bei den Antragsstellen der jeweiligen Bundesländer erhalten Sie weitere Informationen sowie die aktuellen Antragsformulare.

Übersicht zu den Antragstellen (PDF, 126KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Fördergrundsätze (PDF, 154KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Im Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ verabschiedet. Das hierauf beruhende Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ist im August 2020 in Kraft getreten.

Stand: Freitag, 22. September 2023

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