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Kunst- und Kulturförderung

Neue Nationalgalerie bei Nacht

Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Der Bund unterstützt Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Damit trägt er dazu bei, das kulturelle Erbe zu erhalten und sorgt mit dafür, dass sich Kunst und Kultur entfalten können. Im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind dafür rund 2,3 Milliarden Euro vorgesehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen 

für Kunst, Kultur und Medien

Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes ist eine der größten öffentlich getragenen Kulturstiftungen Europas. Sie fördert innovative Projekte aller künstlerischen Sparten, entwickelt eigene Programme zur Förderung grenzüberschreitender kultureller Diskurse und unterstützt ausgewählte Ausstellungen und Festivals von internationaler Bedeutung.

Ansicht des Gebäudes der Kulturstiftung des Bundes in Halle an der Saale

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