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Informationen zum Kulturfonds Energie des Bundes

Thema: Auswirkungen der Haushaltssituation

Um die Kunst- und Kulturbranche in der Energiekrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Kulturfonds Energie als Härtefallhilfe bereitgestellt. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde der zweite Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt – das hat auch Auswirkungen für die Energiehilfen. Der Kulturfonds Energie des Bundes läuft daher nun zum Ende des Jahres aus. Bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichte Anträge werden aber noch vorläufig beschieden und die beantragten Summen ausgezahlt.

Nachdem die Corona-Pandemie den Kulturbetrieb weitgehend zum Erliegen und viele Kreative in existenzielle Notlagen gebracht hat, drohten mit den gestiegenen Energiepreisen neue Herausforderungen auch für Kultureinrichtungen und -veranstalter. Selbst die gedeckelten Energiekosten waren für sie aus eigener Kraft häufig nicht zu stemmen.

Um den Kultursektor mit gezielten Hilfsmaßnahmen zu unterstützen und in der Energiekrise flächendeckend kulturelle Angebote sicherzustellen, hat die Bundesregierung den Kulturfonds Energie auf den Weg gebracht. Dafür war bis zu eine Milliarde Euro als Härtefallhilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie vorgesehen.

Energiehilfen für Anträge, die bis 21. November 2023 eingereicht wurden

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Dies hat zur Folge, dass die Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie für 2024 nicht mehr genutzt werden können. Mit Auslaufen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie zum Ende des Jahres, muss daher auch der Kulturfonds Energie des Bundes enden.  

Mit den bis zum Jahresende 2023 verfügbaren Mitteln soll noch Unterstützung ermöglicht werden. Bund und Länder haben sich deshalb darauf geeinigt, dass alle bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichten Anträge zunächst vorläufig beschieden und die beantragten Summen ausgezahlt werden.

Bei nur vorläufigen Bescheiden werden die Anträge von den Bewilligungsstellen der Länder im Nachgang abschließend geprüft. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass es in Einzelfällen zu Rückforderungen der bereits ausgezahlten Energiehilfen kommen könnte.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kulturfonds Energie.

Stand: Donnerstag, 21. Dezember 2023

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