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Mehr Nachhaltigkeit bei Film- und Fernsehproduktionen

Thema: Einheitliche ökologische Mindeststandards

Freitag, 11. Februar 2022

Bund, Länder und die Film- und Medienbranche wollen sich auf gemeinsame ökologische Standards für Film- und TV-Produktionen verständigen. Das haben die Beteiligten im Rahmen der 72. Berlinale bekannt gegeben. Die bundeseinheitlichen Regeln, die regelmäßig an die veränderten Klima-, Umwelt- und Marktbedingungen angepasst werden, sollen ab 2023 gelten.

Podiumsdiskussion bei der Infoveranstaltung zur Vereinheitlichung der ökologischen Mindeststandards

Film- und Fernsehproduktionen in Deutschland sollen in Zukunft noch nachhaltiger werden. „Deshalb gilt es, die Film- und Medienbranche auf ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen und dauerhafte Strukturen für eine nachhaltige Produktion von Bild und Ton zu etablieren“, betont Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Hierfür seien gemeinsame und einheitliche ökologische Mindeststandards für die deutsche Filmwirtschaft unerlässlich, so Roth weiter. Dass diese jetzt geschaffen werden, hat die Staatsministerin für Kultur und Medien nun zusammen mit dem Arbeitskreis „Green Shooting“, den Filmförderungen der Länder und der Filmförderungsanstalt (FFA) bekannt gegeben.

Infoveranstaltung zur Vereinheitlichung der ökologischen Mindeststandards

Im Rahmen der 72. Berlinale kamen heute Kulturstaatsministerin Roth, der Arbeitskreis „Green Shooting“, die Filmförderungen der Länder und die Filmförderungsanstalt (FFA) zu einer gemeinsamen Podiumsdiskussion zusammen. Neben der Staatsministerin für Kultur und Medien nahmen unter anderem der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg Carl Bergengruen, die Vorsitzende der ARD und Intendantin des RBB Patricia Schlesinger sowie Filmproduzent Nico Hofmann und die Schauspielerin Maria Furtwängler an der Gesprächsrunde teil. Die ZDF-Moderatorin Jana Pareigis führte durch die Veranstaltung, die in der Landesvertretung Baden-Württemberg stattfand und wurde via Livestream übertragen.

Kriterien für eine grüne Filmproduktion

Mit der Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise können die CO2-Emissionen bei Kino- und Fernsehproduktionen erheblich reduziert werden. Seit Januar 2022 hat sich daher bereits ein breites Bündnis von Produktionsunternehmen, Sendern, Streamingdiensten und Filmverbänden selbst zu ökologischen Mindeststandards verpflichtet. Diese wurden im gemeinsamen Arbeitskreis „Green Shooting“ entwickelt.

Diese Mindeststandards beinhalten umfangreiche Anforderungen an eine ökologisch nachhaltige Produktionsweise. Dazu gehören zum Beispiel die Verwendung von Ökostrom und die konsequente Mülltrennung an den Filmsets. Aber auch Vorgaben, wie die Umstellung auf LED-Scheinwerfer, der Einsatz von umweltfreundlichen Fahrzeugen sowie der Verzicht auf Dieselgeneratoren, Kurzstreckenflüge und Einweggeschirr müssen eingehalten werden. Außerdem ist die Erstellung eines CO2-Fußabdrucks sowie eine fachliche Beratung durch Expertinnen und Experten zum Thema Nachhaltigkeit verpflichtend.

Bundeseinheitliche Vorgaben ab Januar 2023

Die Regeln des Arbeitskreises „Green Shooting“ und die bisherigen Nachhaltigkeitskriterien der Filmförderung von Bund und Ländern sollen jetzt vereinheitlicht werden. Diesen Schulterschluss von Bund, Ländern, der FFA und dem Arbeitskreis „Green Shooting“ bezeichnete Kulturstaatsministerin Roth als entscheidende Weiche zu mehr Nachhaltigkeit in der Film- und Medienbranche.

Ziel ist, dass ab 1. Januar 2023 bundesweit in allen Förderrichtlinien sowie bei den im Arbeitskreis „Green Shooting“ zusammengeschlossenen Partnern dieselben Mindeststandards gelten. Geplant ist auch ein gemeinsames Nachweis- und Prüfsystem, um die Einhaltung der vereinbarten Standards kontrollieren zu können. Alle Produktionen, die den Mindeststandards entsprechen, sollen künftig das bereits bestehende „green motion“-Siegel erhalten.

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