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Roth stellt Reformpläne vor

Thema: Filmförderung

Dienstag, 13. Februar 2024

Kulturstaatsministerin Roth präsentierte heute im Kanzleramt ihre Pläne für die Reform der Filmförderung. Einfacher, effizienter und transparenter soll die deutsche Filmförderung damit werden. Neben der Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist ein Steueranreizmodell sowie eine Investitionsverpflichtung vorgesehen.

Filmteam bei Dreharbeiten in Hamburg

Mit der Reform der Filmförderung sollen die Rahmenbedingungen für das Filmemachen in Deutschland verbessert und der Produktionsstandort Deutschland gestärkt werden.

„Mit dieser Reform wollen wir die Filmförderung des Bundes neu und zukunftsfähig aufstellen“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth beim Pressetermin im Kanzleramt. Mit der Reform der Filmförderung sollen die Rahmenbedingungen für das Filmschaffen in Deutschland deutlich verbessert und der Produktionsstandort Deutschland im verschärften internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Ziel sei es, den deutschen Film wie den Filmstandort Deutschland und damit die Filmbranche insgesamt hierzulande noch besser und wirkungsvoller zu unterstützen, erklärte Roth.

Die Reform der Filmförderung besteht dabei aus drei zentralen Säulen: der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) sowie der Einführung eines Steueranreizmodells und einer Investitionsverpflichtung. „Damit passen wir die Filmförderung auch an die veränderten Rahmenbedingungen für die Nutzung wie die Herstellung von Filmen an“, so die Kulturstaatsministerin.

Novellierung des Filmförderungsgesetzes

Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist verbunden mit dem Ausbau der Filmförderanstalt (FFA), bei der in Zukunft die gesamte Förderung des Bundes gebündelt wird. Die Filmförderanstalt soll dann vollständig die jurybasierte Filmförderung, einschließlich insbesondere der kulturellen Filmförderung, für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien durchführen. Außerdem soll bei der FFA ein Diversitätsbeirat eingerichtet werden. Damit werde der Vielfalt unserer Gesellschaft Rechnung getragen werden, so Roth. Für die Novellierung des FFG liegt ein Referentenentwurf vor, mit dem nun der Gesetzgebungsprozess gestartet wird. Das neue FFG soll 2025 in Kraft treten.

Steueranreizmodell soll Wettbewerbsfähigkeit stärken

Hinzu kommt die Einführung eines Steueranreizmodells. „Damit wollen wir deutlich bessere Rahmenbedingungen für die Herstellung von Filmen in Deutschland schaffen und für internationale Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandortes Deutschland sorgen“, so die Staatsministerin. So soll eine überjährige Förderung ermöglicht und für Filmproduktionen mehr Sicherheit und Planbarkeit geschaffen werden. Denn mit einem Steueranreizmodell passt sich die Höhe der Förderung dynamisch an den Förderbedarf an. „Mit diesem Modell könnten die Länder verstärkt große deutsche wie internationale Filmproduktionen in ihre Region holen – und davon insgesamt jeweils wirtschaftlich stark profitieren“, sagte die Staatsministerin. Sie werde dazu nun Gespräche mit den Ländern führen, sagte Roth.

Investitionsverpflichtung geplant

Die dritte Säule der Filmförderung ist die Einführung einer Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendiensteanbieter, wie etwa Streamingplattformen, die auf dem deutschen Markt hohe Profite erzielen. Im Gegenzug sollten diese dann auch stärker in den Produktionsstandort Deutschland investieren. Bei europäischen Partnern wie Frankreich und Italien funktioniere das bereits erfolgreich, so Roth.

Zum Download
Reform der Filmförderung auf einen Blick (PDF, 159KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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